AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung der Bedingungen

Alle Angebote, Bestellungen, Aufträge, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch  wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistungen gelten diese als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.Als Informationsvermittler recherchiert i2kServices für den Auftraggeber und ist berechtigt, die Rechercheergebnisse gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Datenbankhosts als Informationsvermittler an Endkunden durch Kooperationsverträge weiterzuleiten. Dies stellt keine kommerzielle Weiterverbreitung von Informationen an den Endkunden dar.

§2 Rechercheleistungen

i2kServices führt die in Auftrag gegebenen Recherchen in externen Quellen durch. Hierbei handelt es sich um öffentlich zugängliche Quellen, zumeist Datenbanken in elektronischer und gedruckter Form. i2kServices verkauft keine Informationen, sondern unterstützt seine Auftraggeber durch Rechercheleistungen. i2ksieht sich als Servicepartner, von dessen Know-how und Rechercheerfahrung die Kunden profitieren.

i2kServices wählt die Quellen nach Erfahrungswerten der bisher in den entsprechenden Bereichen durchgeführten Recherchen aus. i2kServices trifft die Auswahl der Quellen nach eigenem billigen Ermessen. Da gegebenenfalls noch weitere Quellen existieren, kann es generell nicht ausgeschlossen werden, dass ergänzende oder abweichende Informationen erhältlich sind. Hierfür übernimmt i2kkeine Haftung. Wünscht der Auftraggeber die Recherche in bestimmten Quellen, so hat er hierauf schriftlich bei Auftragserteilung ausdrücklich hinzuweisen.

Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Gegenleistung und Zahlung der vereinbarten Vergütung besteht unabhängig vom Rechercheergebnis. Insbesondere bei einer sogenannten „Null-Recherche“, d. h. einer Recherche ohne konkrete Ergebnisse/Dokumente, bleibt der Auftraggeber zur Leistung verpflichtet. i2kweist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch eine „Null-Recherche“ Informationen liefern kann, z. B. dass eine Firma noch nicht im Handelsregister eingetragen ist oder nicht unter dem angegebenen Namen firmiert.

§3 Leistungszeit und Gewährleistung

i2khaftet nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der gefundenen Rechercheergebnisse aus den bemühten Quellen, da diese Haftung bereits von den Betreibern der Datenbanken ausgeschlossen ist.

i2kServices haftet auch nicht für Schäden, Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt wie insbesondere durch Naturereignisse, Kommunikationsstörungen, Netzzusammenbrüche, Serverausfälle und ähnliche Ereignisse verursachte Betriebsstörungen. Diese berechtigen i2kServices die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Der Auftraggeber ist nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils zurückzutreten. Verlängert sich die Leistungszeit oder wird i2kvon der Leistungspflicht frei, kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sowie Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind sowohl gegen i2kServices als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Jede Haftung ist auf den bei Vertragschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§4 Urheberrechte

Sämtliche Urheberrechte, Leistungs- und gewerbliche Schutzrechte an unseren Leistungen bleiben vorbehalten. Die gelieferten Informationen und Materialien sind ausschließlich für den einmaligen internen Kundengebrauch bestimmt. Insbesondere ist jede Vervielfältigung, Weiterleitung an Dritte, dauerhafte Speicherung sowie die kommerzielle Nutzung der Informationen ohne Genehmigung von i2kServices untersagt. 

Die von i2kServices durchsuchten Datenbanken genießen Schutz nach dem Urhebergesetz und dürfen im Regelfall nur mit Zustimmung des Urhebers verwertet werden. Eine über den internen Kundengebrauch hinausgehende Nutzung kann deshalb Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber stellt i2kServices insoweit von allen Ansprüchen frei, die den Datenbankherstellern/Urhebern wegen der rechtswidrigen Verwendung des der an den Kunden gelieferten Materials/Informationen zustehen.

§5 Datensicherung

i2kServices ist berechtigt, die Daten des Auftraggebers, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, per EDV zu speichern und zu verarbeiten.

§6 Zahlungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von i2kServices 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. i2kServices ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist i2kServices berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn i2kServices über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erst erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist i2kServices berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als pauschalen Schadensersatz zu verlagen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch i2kServices ist zulässig.

Sollten i2kServices Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder er seine Zahlungen einstellt, so ist i2kServices berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks bereits angenommen wurden. i2kServices ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung ungeachtet ihrer Geltendmachung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden, oder unstreitig sind.

§7 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen i2kServices und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Helgoland.

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist ebenfalls Helgoland.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung in dem Raum sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine dadurch etwa entstehende Lücke durch eine Regelung auszufüllen, die dem wirtschaftlichen gewollten Sinn und Zweck der Bestimmung oder des Vertrages möglichst nahe kommt.